vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit durch "zu alte" und "zu aktuelle" Strafregisterbescheinigungen

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2022/97ZVB 2022, 438 - 440 Heft 12 v. 21.12.2022

Die Überprüfung zweier Strafregisterbescheinigungen, im Hinblick auf deren Ausstellungsdatum, stellt keinen erheblichen Ermittlungsaufwand im Rahmen der Angebotsprüfung dar. Dieser Ermittlungsaufwand ist dem AG zumutbar und zieht keine Ungleichbehandlung der Bieter (Bewerber) nach sich.

W139 2253938-1

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!