§ 141 Abs 1 Z 9 BVergG 2018
Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist nur dann korrekt signiert, wenn es von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch qualifiziert) signiert wurde.
LVwG-2021/
§ 141 Abs 1 Z 9 BVergG 2018
Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist nur dann korrekt signiert, wenn es von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch qualifiziert) signiert wurde.
LVwG-2021/