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Schadenersatzpflicht aufgrund eines ausschreibungswidrigen Angebots?

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2022/59ZVB 2022, 274 - 278 Heft 7 und 8 v. 28.7.2022

§ 2 Z 49 BVergG 2006

Die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung ist eine Wissenserklärung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung, deren Rücknahme und Änderung bis zur Zuschlagserteilung zulässig ist, wenn der AG während der Stillhaltefrist und vor Zuschlagserteilung erkennt, dass die Zuschlagsentscheidung - aus welchem Grund auch immer - nicht in Ordnung ist.

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