1. § 32 Abs 1a GewO 1994
Elektroarbeiten im Ausmaß von 4,12 % ergänzen die Gewerbeberechtigung "Baumeister" sinnvoll und übersteigen nicht das Ausmaß von 15 % der gesamten Leistung. Damit ist die Befugnis als ausreichend iSv § 32 Abs 1a GewO 1994 anzusehen.
2. § 32 GewO 1994