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Überhöhtes Sicherstellungsbegehren wird auf zulässigen Inhalt reduziert

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2022/35ZVB 2022, 154 - 161 Heft 4 v. 25.4.2022

§ 1170b ABGB

Gem § 1170b Abs 1 ABGB kann beim Bauvertrag der Werkunternehmer vom Werkbesteller Sicherstellung verlangen (20 % bzw 40 % des vereinbarten Entgelts). Kommt der Besteller dieser Obliegenheit nicht nach, kann der Unternehmer seine Leistung verweigern und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhebung erklären.

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