Mit dem steht Bauwerbern ein Verfahren zur Verfügung, mit dem sie grundsätzlich besonders rasch und besonders einfach zu einer Baubewilligung kommen können. können das Verfahren und den Baubeginn grundsätzlich nicht aufhalten. Im Gegenzug nehmen Bauwerber mit diesem Verfahren ein in Kauf. Das Verfahren ist nur für Bauvorhaben geeignet, die sich "in gesicherten Bahnen" bewegen. In anderen Fällen wäre das Risiko einer "Bruchlandung" einkalkuliert, auch wenn das Verfahren rechtlich zulässig ist. Baurechtliche Grenzbereiche sollten mit dem vereinfachten Baubewilligungsverfahren keinesfalls ausgelotet werden. (FN )