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Ein bunter Rechtsfragenstrauß um zedierte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche an eine WEG

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2021/84ZVB 2021, 405 - 411 Heft 10 v. 12.10.2021

1. § 932 ABGB

§ 932 Abs 2 und 4 bestimmen den Vorrang der Verbesserung und des Austauschs vor den Gewährleistungsbehelfen der Preisminderung und der Wandlung. Der Übernehmer kann danach vom Übergeber zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Sache verlangen. Ein Wahlrecht des Übernehmers besteht insoweit nicht.

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