In wurde mit der die Möglichkeit geschaffen, einreichen zu können. Erforderlich sind dabei ua eine elektronische Signatur und eine elektronische Zustelladresse, welche bis zum Abschluss des Verfahrens erhalten bleiben muss. Das weitere Baubewilligungsverfahren ist - grundsätzlich - elektronisch zu führen. Diese Neuerung baut auf in Wien bereits vorhandenen Gegebenheiten auf. Ein allfälliges Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist nicht elektronisch zu führen.