Liegenschaftsbewertung betrifft das Zivilrecht und das öffentliche Baurecht in grundsätzlich gleicher Weise. Im öffentlichen Baurecht stehen Enteignungen von Grundstücksteilen und Ersatzleistungen für nicht in natura durchzuführende Grundabtretungen im Vordergrund. In der Praxis wird für die Bewertung idR die Vergleichswertmethode herangezogen. Diese ist im Liegenschaftsbewertungsgesetz und in der ÖNORM B 1802 geregelt.
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