1. § 98 Abs 1 BVergG 2018
Die Weitergabe des gesamten Auftrags ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Kaufverträge sowie die Weitergabe an verbundene Unternehmen.
2. § 98 Abs 1 BVergG 2018
1. § 98 Abs 1 BVergG 2018
Die Weitergabe des gesamten Auftrags ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Kaufverträge sowie die Weitergabe an verbundene Unternehmen.
2. § 98 Abs 1 BVergG 2018