1. § 137 Abs 3 BVergG 2018
Bei einer vertieften Angebotsprüfung ist zu prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind.
2. § 138 Abs 5 BVergG 2018
1. § 137 Abs 3 BVergG 2018
Bei einer vertieften Angebotsprüfung ist zu prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind.
2. § 138 Abs 5 BVergG 2018