ErlassrundschauÖStZ 2000/1025ÖStZ 2000, 630 Heft 21 v. 1.11.2000
Zuwendungen von Betrieben, die als humanitäre Geste gegenüber ehemaligen Zwangsarbeitern an den Versöhnungsfonds geleistet werden, sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgaben anzusehen.
BMF , 08.08.2000
Betriebsausgabe