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Zuwendungen als Betriebsausgaben

ErlassrundschauÖStZ 2000/1025ÖStZ 2000, 630 Heft 21 v. 1.11.2000

EStG 1988: § 4 Abs 4

Zuwendungen von Betrieben, die als humanitäre Geste gegenüber ehemaligen Zwangsarbeitern an den Versöhnungsfonds geleistet werden, sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgaben anzusehen.

BMF , 08.08.2000

Betriebsausgabe

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