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Werbeabgabe und Internet Besteuerung von Online-Werbung?

RA Dr. Clemens ThieleÖStZ 2000/1024ÖStZ 2000, 626 Heft 21 v. 1.11.2000

Seit 1. 6. 2000 ist das Werbeabgabegesetz in Kraft1)1)Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf Werbeleistungen eingeführt wird, Art X BGBl I 2000/29; dazu bereitsThiele, Praxiskommentar zum Werbeabgabegesetz (2000).). Der Werbeabgabe unterliegen gem§ 1 Abs 1 leg citWerbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Die nunmehr bundeseinheitliche „Werbesteuer“ trifft den Printbereich, die Hörfunk- und Fernsehwerbung sowie die Außenwerbung. Der nachfolgende Beitrag erörtert die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit Werbeleistungen, die im Internet und seinen Diensten, insbesondere dem WWW, erbracht werden, der österreichischen Werbeabgabe unterliegen?

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