( ABGB § 1052, § 1062, § 1154 ) Ist ein Arbeitgeber mit der Entgeltzahlung im Rückstand, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung einstellen ohne dass er zu einer Erklärung der Ausübung seines Retentionsrecht s verpflichtet ist.
OLG Wien 10 Ra 104/97f v. 23.06.1997,Revision unzulässig