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Zur Nachversteuerung ausländischer Verluste

SteuerrechtDr. Martin AtzmüllerRdW 2005/279RdW 2005, 243 Heft 4 v. 15.4.2005

§ 2 Abs 8 Z 3 EStG 1988 sieht einen Ausgleich nicht berücksichtigter ausländischer Verluste sowie eine Nachversteuerung im Fall der Doppelverlustverwertung vor. In § 9 Abs 6 Z 6 KStG 1988 bedient sich der Gesetzgeber ebenfalls eines Nachversteuerungskonzeptes. Der im EStG angeordnete Verlustausgleich und die Nachversteuerung werfen einige Fragen auf, die im Folgenden erörtert werden sollen.

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