§ 36, § 38 AngG - Wäre es einem mit der Entwicklung von Smart-Cards (Karten im Format von Scheckkarten, die verschiedene Daten speichern können) beschäftigten Arbeitnehmer zumutbar gewesen, innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses in einem anderen Computerbereich bei einem neuen Arbeitgeber tätig zu sein, und kommt noch erschwerend hinzu, dass sein neuer Arbeitgeber erst durch die Kenntnisse, die sich der Arbeitnehmer bei seinem früheren Arbeitgeber erworben hat, überhaupt in die Lage versetzt worden ist, in dem speziellen Bereich der Entwicklung von Smart-Cards tätig und damit Konkurrent zum ehemaligen Arbeitgeber zu werden, hat dieser jedenfalls ein entsprechendes Interesse daran, dass sein ehemaliger Arbeitnehmer die Konkurrenzklausel einhält. Wäre es dem Arbeitnehmer weiters möglich gewesen, in anderen Bereichen dasselbe Einkommen zu erzielen wie bei seinem neuen Arbeitgeber, ist damit auch nicht ein unbillige Erschwerung seines Fortkommens verbunden. OLG Wien 15.01.2004, 10 Ra 151/03d. (Revision unzulässig)