§ 36, § 38 AngG - Verbietet die in der Dienstordnung enthaltene Konkurrenzklausel einem Steuerberater, nach der Beendigung seines Dienstverhältnisses Klienten seines ehemaligen Arbeitgebers zu betreuen, stellt dies keine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Steuerberaters dar. Sofern die Mandantenschutzklausel aber einen ein Jahr übersteigenden Zeitraum vorsieht, ist sie insoweit teilnichtig.