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Keine Ansprüche aus einer Konkurrenzklausel nach Einstellung der Unternehmenstätigkeit

ArbeitsrechtARD 5529/5/2004 Heft 5529 v. 14.9.2004

§ 36, § 38 AngG - Veräußert ein Arbeitgeber sein Unternehmen und stellt er die Geschäftstätigkeit im maßgeblichen Geschäftszweig vollkommen ein, kann er keine Ansprüche gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer aus einer Konkurrenzklausel geltend machen, auch wenn er weiterhin aufgrund des Kaufvertrages am Umsatz des veräußerten Unternehmens beteiligt ist.

OLG Wien 12.03.2004, 8 Ra 29/04z

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