§ 36, § 38 AngG - Veräußert ein Arbeitgeber sein Unternehmen und stellt er die Geschäftstätigkeit im maßgeblichen Geschäftszweig vollkommen ein, kann er keine Ansprüche gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer aus einer Konkurrenzklausel geltend machen, auch wenn er weiterhin aufgrund des Kaufvertrages am Umsatz des veräußerten Unternehmens beteiligt ist.
OLG Wien 12.03.2004, 8 Ra 29/04z