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Pauschalreisen: Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags kann dem Reisenden eine volle Erstattung zustehen, selbst wenn ihm bestimmte Leistungen erbracht wurden

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/162ZfRV 2025, 276 Heft 6 v. 17.2.2026

RL (EU) 2015/2302

Dies ist der Fall, wenn die mangelhafte Erbringung von Reiseleistungen so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird, und die Reise für den Reisenden nicht mehr von Interesse ist.

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