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Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung entlasten, weil eine EG-Typgenehmigung vorliegt

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/125ZfRV 2025, 217 - 218 Heft 5 v. 22.12.2025

RL 2007/46/EG ; VO (EG) 715/2007

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