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MS kann sich nicht auf einen unvorhersehbaren Zustrom von Antragstellern auf internationalen Schutz berufen, um sich seiner Pflicht zur Deckung der Grundbedürfnisse von Asylbewerbern zu entziehen

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/126ZfRV 2025, 218 - 219 Heft 5 v. 22.12.2025

RL 2013/33/EU

Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu einer Haftung des betreffenden MS führen.

C-97/24The Minister for Children, Equality, Disability, Integration and Youth ua

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