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Der Nutzer einer Zahlungskarte verliert den Anspruch auf Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, von dem er Kenntnis hat, wenn er die Unterrichtung seines Zahlungsdienstleisters vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/124ZfRV 2025, 216 - 217 Heft 5 v. 22.12.2025

RL 2007/64/EG

Dies gilt auch für den Fall, dass diese Unterrichtung innerhalb von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung erfolgt ist.

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