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Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/44ZfRV 2024, 69 - 70 Heft 2 v. 29.4.2024

Art 21 Abs 2, Art 77 Abs 3 AEUV; Art 7 und 8 GRC; VO (EU) 2019/1157

Die Maßnahme ist durch legitime Ziele gerechtfertigt, und zwar das Ziel die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie das Ziel die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten.

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