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Die italienischen Rechtsvorschriften, die unabhängige Gesellschaften mit Sitz in einem anderen MS von der Wahrnehmung von Urheberrechten ausschließen, sind mit dem Unionsrecht unvereinbar

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/43ZfRV 2024, 69 Heft 2 v. 29.4.2024

RL 2014/26/EU ; RL 2006/123/EG ; RL 2000/31/EG

Sie stellen eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, die weder gerechtfertigt noch verhältnismäßig ist.

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