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Fluggastrechte: Es ist davon auszugehen, dass der Fluggast einer Erstattung der Flugscheinkosten in Form eines Reisegutscheins zugestimmt hat, wenn er auf der Website des Luftfahrtunternehmens ein Formular ausgefüllt und damit auf die Erstattung der Flugscheinkosten in Form eines Geldbetrags verzichtet hat

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/42ZfRV 2024, 68 - 69 Heft 2 v. 29.4.2024

VO (EWG) 295/91

Der Fluggast muss sich jedoch in einer Situation befinden, in der er von dem Luftfahrtunternehmen klare Informationen über die Erstattungsmodalitäten erhalten hat.

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