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Das Vereinigte Königreich hat durch ein Urteil seines Obersten Gerichtshofs gegen Unionsrecht verstoßen

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/45ZfRV 2024, 70 - 71 Heft 2 v. 29.4.2024

Art 4 Abs 3 EUV; Art 267 AEUV; Beschluss (EU) 2020/135 des Rates

Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen etwaiger Verstöße gegen das Unionsrecht, die vor dem Übergangszeitraum, der am 31. 12. 2020 endete, begangen wurden, sind innerhalb von vier Jahren nach diesem Datum möglich.

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