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Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/20ZfRV 2024, 24 Heft 1 v. 29.2.2024

VO (EU) 2016/679

Außerdem hat der Patient das Recht, dass diese Kopie alle Dokumente enthält, die sich in seiner Patientenakte befinden.

C-307/22FT

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