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Vorweggenommene Beförderungsverweigerung: Fluggäste haben selbst dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben und mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Beförderungsverweigerung unterrichtet wurden

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/19ZfRV 2024, 23 - 24 Heft 1 v. 29.2.2024

VO (EG) Nr 261/2004

Die ausschließlich für Flugannullierungen vorgesehene Regelung ist nämlich nicht auf Nichtbeförderug anzuwenden.

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