VO (EG) Nr 261/2004
Die ausschließlich für Flugannullierungen vorgesehene Regelung ist nämlich nicht auf Nichtbeförderug anzuwenden.
VO (EG) Nr 261/2004
Die ausschließlich für Flugannullierungen vorgesehene Regelung ist nämlich nicht auf Nichtbeförderug anzuwenden.
