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Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/21ZfRV 2024, 24 - 25 Heft 1 v. 29.2.2024

RL 97/81/EG

Da teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer während der Zeit ihrer Beschäftigung die gleichen Aufgaben wahrnehmen wie die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer - oder die gleichen Arbeitsstellen wie diese bekleiden -, ist die Situation beider Arbeitnehmerkategorien vergleichbar.

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