Stand: Ministerialentwurf 4. 2. 2005 (248/ME 22. GP)
Ziel dieses Gesetzesvorhabens, das mit 1. 6. 2005 in Kraft treten soll, ist die Zurückdrängung vertraglicher Zessionsverbote. Abtretungsverbote sollen nur mehr relativ (zwischen den Vertragspartnern) wirken und darüber hinaus nur dann rechtswirksam sein, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wurden und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen ( § 1396a ABGB).

