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Judikaturübersicht: Instruktionsfehler eines Produkts

SCHADENERSATZZRInfo 2005/070 Heft 3 v. 17.2.2005

Im Rahmen seiner produkthaftungsrechtlichen Instruktionspflichten muss der Hersteller vor den beim Gebrauch seines Produkts auftretenden Gefahren warnen. Inhalt und Umfang der Warnpflicht richten sich nach dem Erfahrungswissen des uninformierten Durchschnittsbenützers; was allgemein bekannt ist, muss nicht zum Gegenstand einer Warnung gemacht werden. Zu den Instruktionspflichten des Herstellers hat der OGH bisher folgende Einzelfallentscheidungen getroffen:

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