§ 27 Z 4 AngG - Ist ein in einer Filiale beschäftigter Arbeitnehmer mehrmals vom Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht worden, dass er Zeitausgleich erst nach Genehmigung durch die Zentrale nehmen dürfe, hat er aber weiterhin gegen die Anordnung verstoßen und ist ohne vorherige Verständigung des Arbeitgebers auf Zeitausgleich gegangen, hat der Arbeitnehmer beharrlich gerechtfertigte Anordnungen des Arbeitgebers missachtet und somit den Entlassungsgrund des § 27 Z 4 dritter Fall AngG verwirklicht. OLG Wien 16.06.2004, 7 Ra 78/04y. (Revision unzulässig)