§ 27 Z 4 AngG - Die Nichtabmeldung durch einen Arbeitnehmer bei seinem Vorgesetzten vor einem auswärtigen Kundenbesuch stellt eine bloße Ordnungswidrigkeit dar, die keinen Entlassungsgrund iSd § 27 Z 4 AngG verwirklicht. OLG Wien 21.07.2004, 8 Ra 94/04h. (Revision unzulässig)