Sogenannte Verschlechterungsverbote lassen sich in zahlreichen arbeitsrechtlichen RL der Europäischen Union finden. Ihnen ist gemein, dass es sich um Anordnungen handelt, die dem Absenken von mitgliedsstaatlichen Schutzniveaus im Zusammenhang mit der Umsetzung einer RL in ihrem jeweiligen Schutzbereich Grenzen setzen. Fraglich ist, welchen genauen Inhalt diese Bestimmungen haben: Handelt es sich um Stillhalteklauseln, die den MS tatsächlich verbieten, ein vor Umsetzungspflicht der RL bestehendes Schutzniveau (also auch ein überobligatorisches) abzusenken? Oder liegen vielmehr bloße Transparenzgebote vor, welche die MS daran hindern sollen, unter dem Deckmantel der RL-Umsetzung sozialpolitische Standards abzusenken und die politische Verantwortung dafür der Union zuzuspielen? Der Beitrag argumentiert, dass der Deutung von Verschlechterungsverboten als Transparenzklauseln der Vorzug zu geben ist.

