Der Umgang mit Gesundheitsdaten von Personen war schon vor der Einführung der DSGVO ein besonders sensibles Thema. Die neu geschaffene EU-Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum soll einerseits einen grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten ermöglichen und andererseits einen Raum für die Sekundärnutzung, also die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten - ua zu Forschungszwecken -, schaffen. Dieser Beitrag erörtert die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen und die potenziellen Verpflichtungen, die sich daraus für die nationalen Gesetzgeber ergeben. Im Wesentlichen zeigt sich, dass trotz der strengen Vorgaben einige Spielräume für diese bestehen, die Umsetzung aber mit komplexen Fragestellungen verbunden ist.

