Die Plattformarbeits-RL erfordert die Umsetzung einer Reihe von Regelungen, für die es in Österreich kaum vergleichbare Präzedenzbestimmungen gibt - einschließlich einer gesetzlichen Vermutung eines AVerh zwischen Plattformen und ihren Arbeitskräften. Eine Untersuchung mit Blick auf die bisherige Rsp zum AN-Konzept zeigt, dass eine solche Vermutung in der Praxis durchaus entscheidungsrelevant sein könnte. Ob sie einen Paradigmenwechsel einleiten kann, wie er in zahlreichen anderen Ländern in der Rsp zur AN-Eigenschaft von Plattformbeschäftigten bereits geschehen ist, ist aber fraglich.

