( Wr. AnkAbgG § 3 Abs 2 ) Die durch Gemeinderatsbeschluss erfolgte Befreiung eines Vereins von der Ankündigungsabgabe für die Ankündigung einer kulturellen Veranstaltung stellt eine sachliche und keine persönliche Begünstigungsvorschrift dar. VwGH 94/17/0367 v. 23.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)