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Wohnbauförderungsbeitrag

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6779/2/2021 Heft 6779 v. 23.12.2021

Da kein Bundesland die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung in Anspruch genommen hat, beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag im Jahr 2022 (unterjährige Anpassungen der Höhe sind gesetzlich nicht vorgesehen) bundesweit nach wie vor 1 % der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Davon entfallen 0,50 % auf den Dienstgeber und 0,50 % auf den Dienstnehmer. ( Quelle: PVP 2021/72)

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