( BAO § 21, § 22, § 23, RL 90/434/EWG ) Eine generelle Vorschrift, mit der bestimmte Vorgänge auf Grund von Kriterien automatisch und unabhängig davon, ob tatsächlich eine Steuerhinterziehung oder -umgehung vorliegt, vom Steuervorteil ausgeschlossen werden, widerspricht Art 11 RL 90/434/EWG .
EuGH Rs. C-28/95 v. 17.07.1997, Fall Bloem