( FrG § 6, AssozAbk-Türkei, EG-Vertrag Art 48 ) Angehörige türkischer Gastarbeiter (hier: Ehefrau), die mit einem Touristenvisum nach Österreich eingereist sind, halten sich nach dessen Ablauf illegal auf.
VwGH 96/21/0641 v. 02.10.1996
Der Assoziationsratsbeschluss (ARB)Nr 1/80 regelt nicht den Familiennachzug von türkischen Arbeitnehmern, sondern nur die beschäftigungsrechtliche Stellung der Familienangehörigen, die auf Grund anderer Rechtsgrundlagen der Mitgliedstaaten die Genehmigung erhalten haben, zu einem türkischen Arbeitnehmer zu ziehen.