Der Beitrag geht der Frage nach, welche Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitverteilung unter Vermeidung des Mehrarbeitszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten gegeben sind und wie die diesbezüglichen Regelungen mit kollektivvertraglichen Durchrechnungsmodellen nach § 4 AZG in Einklang zu bringen sind.