Whistleblowing-Hotlines gelten als legitimes, wenn auch nicht unumstrittenes Instrument, um Missstände in einem Unternehmen aufzudecken. Bei der Implementierung müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Heikel ist vor allem die Weitergabe von Personen-Daten ins Ausland. Die bisherige Entscheidungslinie der Datenschutzbehörde sowie die praktische Vorgehensweise beim Einrichten einer Hotline erläutert Rechtsanwältin Dr. Andrea Grubinger.

