Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat zur strafrechtlichen Haftung von Compliance Officern eine wichtige Aussage getroffen: Ihnen kommt "Garantenstellung" zu. Auch für Österreich hat diese Entscheidung Bedeutung. Durch klug abgefasste Arbeitsverträge können Compliance-Verantwortliche ihre Haftungs-Risiken freilich besser abgrenzen und damit in den Griff bekommen.

