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Droht dem Compliance Officer die schnelle Vorstrafe?

Recht&HaftungVon Alexander PetscheCompliance Praxis 2010, 30 Heft 1 v. 18.11.2010

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat zur strafrechtlichen Haftung von Compliance Officern eine wichtige Aussage getroffen: Ihnen kommt "Garantenstellung" zu. Auch für Österreich hat diese Entscheidung Bedeutung. Durch klug abgefasste Arbeitsverträge können Compliance-Verantwortliche ihre Haftungs-Risiken freilich besser abgrenzen und damit in den Griff bekommen.

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