Um den Aufbau von Compliance-Strukturen in einem Unternehmen hat sich in erster Linie der Vorstand zu kümmern. Eine gewisse Überwachungsverantwortung trifft aber auch den Aufsichtsrat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats für Compliance skizziert im Folgenden Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss.

