( § 36, § 37 AngG ) Die Einschulung von Arbeitnehmern auf eine von Arbeitgebern neu entwickelte Technologie kann durchaus eine Wertigkeit besitzen, die bei Mäßigung einer Konventionalstrafe nach Bruch einer Konkurrenzklausel Bedeutung haben kann.
OLG Wien 30.03.2000, 7 Ra 383/99s