( § 11 AVRAG, § 12, § 26 AlVG ) Die Vereinbarung einer Bildungskarenz unter gleichzeitiger Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber, mit dem eine Bildungskarenz vereinbart wurde, steht der Gewährung von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.
VwGH 09.03.2001, 2000/02/0212