1. Der 7. Österreichische StrafverteidigerInnentag (Graz, 27./28.3.2009) forderte die Einführung eines "Wechselverhörs" in die Hauptverhandlung. Die Vernehmung der Parteien wird primär von StA und Verteidigung vorgenommen. Der Richter stellt nur ergänzende Fragen. Die diskretionäre richterliche Macht wird beschränkt, nicht aber dessen Pflicht zur Erforschung des tatsächlichen Geschehens.