Die Verhinderung, Aufklärung und Ahndung schwerer Straftaten ist eine wesentliche Aufgabe eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens. Ausgangspunkt einer Kronzeugenregelung ist es, einen Anreiz für die Anzeige- und/oder Aussagebereitschaft jener zu schaffen, die von inkriminierten Sachverhalten erfahren bzw. an diesen selbst mitwirken Dies erfolgt unter gesetzlich bestimmten Prämissen, die an wesentliche Elemente der Freiwilligkeit, der Offenbarung der Schuld und der Schadenswiedergutmachung anknüpfen. Zwischen Ermittlern und kooperativem Täter wird auf diese Weise eine Brücke geschlagen, die für den Täter in Richtung Straffreiheit reichen kann.