Stehen im Eigentum des Unternehmens auf demselben Grundstück mehrere bauliche Anlagen, kann dennoch jedes Gebäude (samt der Baufläche) eigenständig zu beurteilen sein. Entscheidend ist die "bauliche Gestaltung nach der Verkehrsauffassung". - VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0181.