Bei der Umgründung von Gruppenmitgliedern stellt sich regelmäßig die Frage nach den damit verbundenen Folgen für den Bestand der Unternehmensgruppe. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag den Auswirkungen der errichtenden Umwandlung von Gruppenmitgliedern. Ausgehend von einer aktuellen Entscheidung des BFG wird dabei insb die Reichweite der Bestimmung des § 9 Abs 5 Satz 4 KStG untersucht.